Lorem ipsumBetriebskostenabrechnungs-Service
 

Heizkostenabrechnung 

Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet den Energieverbrauch der Mieter von  50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen. Die restlichen 50 bis 30 Prozent werden als Fixanteil nach Quadratmeter umgelegt. 

Deshalb ist es in Mehrfamilienhäuser Pflicht Heizkostenverteiler zu installieren.  Die Verpflichtung die Heizkosten nach anteiligen Verbrauch abzurechen ergibt sich aus § 4 Abs. 4 HeizkostenV (Heizkostenverordnung). 

Die bekanntesten Heizkosten-Abrechner sind ISTA, Techem, Brunata usw. 

Wir erstellen auf Wunsch auch Heizkostenabrechnungen, wenn der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen oder Daten vorliegen hat und eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung durchgeführt werden kann. 

Hinweis:

Wir vertreiben oder vermieten keine Verbrauchszähler.