Lorem ipsumBetriebskostenabrechnungs-Service
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Rechtsgrundlage für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung.

 
I. Angebot und Vertragsabschluss
Der Auftrag muss schriftlich vom Auftraggeber, in dem von uns bereitgestelltem Formular erteilt werden, welches entweder postalisch oder als PDF im Anhang einer E-Mail abgegeben werden kann. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragserteilung ist ein bindendes Angebot, woran der Kunde vier Wochen ab dem Zugang bei uns gebunden ist. Wir können dieses Angebot innerhalb von der Frist durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist den Auftrag ausgeführt zusenden. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 
II. Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Checklisten, zum Download hinlegte Formulare etc., behalten wir uns für die von uns erstellten Dokumente das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden bzw. zu vernichten/löschen (z. B. E-Mails). 


III. Preise und Zahlung

1. Die erbrachten Leistungen und Lieferungen werden auf Grundlage der vereinbarten Preise in Rechnung gestellt. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten, falls die postalische Zustellung gewünscht wird, sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf dem benannten Rechnungs-Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


V. Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Auftraggeber kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Auftraggeber  berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftragsgeber wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


VI. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fehlende oder fehlerhafte Angaben oder Unterlagen des Auftragsgebers ist ausgeschlossen. Die Prüfung der durch den Auftragsnehmer fertiggestellten Betriebskostenabrechnung hat durch den Auftraggeber zu erfolgen. Mit Zahlung der Rechnung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der erbrachten Leistung. Eine Haftung nach erfolgter Zahlung ist ausgeschlossen.
2. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


VII. Obliegenheitspflichen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle erforderlichen Angaben, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung notwendig sind, rechtzeitig, vollständig und korrekt zu machen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Soweit Kosten verbrauchsabhängig umgelegt werden müssen oder sollen, liegt die Verantwortung beim Auftraggeber, dass das jeweilige Abrechnungsobjekt/Liegenschaft mit der entsprechenden Technik bzw. Messvorrichtungen zur Verbrauchserfassung ausgerüstet ist.

 
VIII. Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt stattdessen die von den Vertragspartnern (Auftraggeber und Auftragnehmer) ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck.

 
IX. Datenschutz
Die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Unterlagen werden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzvorgaben behandelt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir die Daten zur Auftragserfüllung speichern und maschinell verarbeiten.  

 
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.